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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 39/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 39/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,12721)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2021 - VerfGH 39/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,12721)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2021 - VerfGH 39/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,12721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 71/20

    Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 39/21
    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 10. November 2020 - VerfGH 159/20.VB-3, juris, Rn. 3).

    Diese Bedenken sind nur dann nicht durchgreifend, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem gleichgelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 159/20

    Einstellung des Verfahrens nach Zurücknahme der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 39/21
    So ist es billig, dem Beschwerdeführer die Erstattung seiner Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass sie das Begehren des Beschwerdeführers selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VerfGH 71/20.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 10. November 2020 - VerfGH 159/20.VB-3, juris, Rn. 3).
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